Was macht ein Datenschutzberater für Online-Unternehmen?

Was macht ein Datenschutzberater für Online-Unternehmen?

Inhaltsangabe

Datenschutz ist für Online-Unternehmen in Deutschland eine zentrale Aufgabe. Die DSGVO und das BDSG-neu setzen klare Regeln, und Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Gleichzeitig erwarten Kundinnen und Kunden Vertrauen beim Umgang mit ihren Daten.

Diese Einführung richtet sich an E-Commerce-Betreiber, SaaS-Anbieter, Start-ups, Marktplätze, Agenturen sowie kleine und mittelständische Online-Unternehmen. Für sie ist die Frage „Was macht ein Datenschutzberater für Online-Unternehmen?“ besonders wichtig.

Ein Datenschutzberater reduziert rechtliche Risiken, stärkt das Kundenvertrauen und optimiert interne Abläufe. Er unterstützt bei technischen und organisatorischen Maßnahmen und bietet spezialisierte DSGVO Beratung E-Commerce an. Solche Leistungen helfen, Datenschutzprozesse nachhaltig zu verankern.

Der Artikel verfolgt keinen Produktvergleich, sondern beleuchtet Dienstleistungsumfang, Beratungsqualität, Kosten-Nutzen-Verhältnis und praktische Umsetzbarkeit. Leserinnen und Leser erhalten damit einen klaren Blick auf die Rolle eines Datenschutzberaters.

Für die Auffindbarkeit im Netz sind Meta-Informationen wichtig. Wer nach Datenschutzberater Online-Unternehmen oder Datenschutz Dienstleister Deutschland sucht, soll hier relevante und praxisnahe Hinweise finden.

Was macht ein Datenschutzberater für Online-Unternehmen?

Ein Datenschutzberater unterstützt Online-Unternehmen bei der praktischen Umsetzung von Datenschutzanforderungen. Er prüft Geschäftsprozesse, bewertet Risiken und entwickelt Maßnahmen, damit Betreiber von Webseiten und Shops die DSGVO einhalten.

Definition und Rolle eines Datenschutzberaters

Die Datenschutzberater Definition umfasst die Tätigkeit als unabhängiger Experte, der technische und organisatorische Lücken erkennt. Er erstellt Datenschutzhinweise, führt Risikoanalysen durch und berät bei der Implementierung von TOMs.

Die Rolle Datenschutzberater reicht von punktuellen Audits bis zu laufender Begleitung. Beratung kann projektbezogen, wiederkehrend oder als Retainer erfolgen. Anbieter reichen von Einzelberatern über spezialisierte Kanzleien bis zu großen Beratungsfirmen.

Unterschiede zwischen Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragtem

Der Unterschied Datenschutzberater Datenschutzbeauftragter liegt in der formalen Aufgabe. Ein Datenschutzbeauftragter hat nach Art. 37 DSGVO eine Überwachungsfunktion und besondere Unabhängigkeitspflichten.

Ein Datenschutzberater gibt Empfehlungen und setzt Projekte um, ohne zwingend die offizielle Überwachungsrolle zu übernehmen. In vielen KMU ist die Kombination sinnvoll: DSB extern zur Pflichtaufgabe und externer Berater für konkrete Umsetzungen.

Wichtige Qualifikationen und Zertifizierungen

Gute Experten weisen anerkannte Zertifikate wie CIPP/E oder ein TÜV Datenschutz Zertifikat vor. Weitere relevante Nachweise sind ISO/IEC 27001-Qualifikationen, Bitkom- und IHK-Zertifikate.

Praktische Erfahrung mit Onlinehandel, Cloud-Architekturen und Aufsichtsbehörden stärkt Vertrauen. Referenzen und Branchenkenntnis sind oft genauso wichtig wie formale Zertifikate.

Leistungen für rechtssichere Webseiten und Online-Shops

Viele Online-Händler und Agenturen suchen klare, praxisnahe Unterstützung, um rechtliche Vorgaben umzusetzen und Bußgelder zu vermeiden. Ein Datenschutzberater prüft Inhalte, Prozesse und Technik, damit Webseite und Shop den Anforderungen der DSGVO und des Telemediengesetzes entsprechen.

Datenschutzerklärungen und Impressum prüfen und erstellen

Die Erstellung einer passgenauen Datenschutzerklärung für den Online-Shop beginnt mit der Aufnahme des Geschäftsmodells, etwa Shop-Funktionen, Newsletter, Tracking, CRM und Payment-Provider. Dabei wird geprüft, ob alle Rechtsgrundlagen genannt sind, etwa Art. 6 DSGVO für Verarbeitungsvorgänge und gegebenenfalls Art. 9 DSGVO bei sensiblen Daten.

Texte werden auf Vollständigkeit kontrolliert. Betroffenenrechte wie Auskunft, Löschung und Widerspruch, Speicherdauern und Profiling-Regelungen müssen klar beschrieben sein. In Checkout-Prozesse, Kontaktformulare und mobile Apps werden Hinweise integriert.

Die Impressum Pflicht wird anhand §5 TMG geprüft. Besondere Anforderungen bei Marktplätzen und Plattformen werden berücksichtigt, damit Anbieterkennzeichnung vollständig und korrekt ist.

Cookie-Management und Consent-Lösungen

Ein praktisches Cookie-Management beginnt mit der Klassifizierung von Cookies in notwendige und nicht-notwendige Varianten. Die Beratung stellt sicher, dass Einwilligungen informiert, spezifisch und jederzeit widerrufbar sind.

Die Auswahl einer Consent-Management-Platform wie Usercentrics, Cookiebot oder Borlabs Cookie richtet sich nach DSGVO-Konformität und technischer Kompatibilität. Technische Umsetzungen wie Consent Mode oder serverseitiges Tracking reduzieren Tracking-Risiken.

Dokumentation der Einwilligungen ist Pflicht. Ein gut konfiguriertes Cookie Banner rechtssicher protokolliert Zustimmungen und ermöglicht Opt-outs.

Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Dienstleistern

AVVs werden nach Art. 28 DSGVO geprüft und erstellt. Typische Partner sind Hosting-Anbieter, PayPal, Stripe, Mailchimp, Sendinblue, AWS und Microsoft Azure sowie Logistikdienstleister.

Wichtige Vertragsinhalte sind Zweckbeschreibung, technische und organisatorische Maßnahmen, Subprozessorenregelungen, Lösch- und Rückgaberegeln sowie Auditrechte. Rechenzentrumstandorte und Drittstaatenregelungen werden bewertet.

Praktische Vorlagen wie ein Auftragsverarbeitungsvertrag Muster helfen beim schnellen Einbinden von Dienstleistern. Berater empfehlen Ergänzungen, wenn Standardklauseln nicht ausreichen.

Datenschutzmanagement und Prozesse im Unternehmen

Ein systematisches Datenschutzmanagement hilft Firmen, personenbezogene Daten sicher und transparent zu verarbeiten. Es verbindet rechtliche Vorgaben mit operativen Abläufen und macht Verantwortlichkeiten im Alltag sichtbar.

Datenschutz-Audits und Risikoanalysen

Bei einem Datenschutz Audit werden Datenflüsse, Verarbeitungszwecke und technische Systeme erfasst. Ziel ist ein vollständiges Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.

Für besonders sensible Prozesse führt das Team eine Risikoanalyse DSGVO durch und erstellt Data-Protection-Impact-Assessments. Risiken werden priorisiert und in einem Maßnahmenkatalog dokumentiert.

Implementierung von Datenschutzrichtlinien

Nach dem Audit folgt die Phase, in der man eine Datenschutzrichtlinie erstellen muss. Die Richtlinien regeln Datenklassifizierung, Löschfristen und Zugangskontrollen für alle Abteilungen.

Datenschutz wird in Prozesse integriert, etwa durch Privacy by Design in der Produktentwicklung und durch klare Vorgaben für Homeoffice und BYOD. Dokumentationen und regelmäßige Reviews sichern die Nachweispflicht.

Schulung von Mitarbeitern und Sensibilisierung

Regelmäßige Mitarbeiterschulung Datenschutz adressiert Führungskräfte, IT, Marketing, HR und Kundenservice. Inhalte decken DSGVO-Grundlagen, Phishing-Prävention und den Umgang mit Betroffenenanfragen ab.

Ein effektives Awareness Training kombiniert E‑Learning, Präsenzworkshops und praxisnahe Übungen. Wirkung wird durch Tests, simulierte Vorfälle und KPIs messbar gemacht.

  • Audit: Bestandsaufnahme und VVT
  • Risikoanalyse DSGVO: DPIA und Priorisierung
  • Datenschutzrichtlinie erstellen: Prozesse und Nachweisführung
  • Mitarbeiterschulung Datenschutz: Module und Messung
  • Awareness Training: Kulturförderung und Tests

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Technische und organisatorische Maßnahmen sind das Rückgrat datenschutzgerechter IT-Systeme. Ein Datenschutzberater prüft Risiken, priorisiert Schutzmaßnahmen und begleitet die Umsetzung von TOMs DSGVO-konform.

Bei der Wahl von Hosting und Cloud-Diensten zählt Datensouveränität. Bewertungskriterien sind Rechenzentrumsstandort, Compliance und SLA-Vereinbarungen. Anbieter wie Amazon Web Services, Google Cloud und Microsoft Azure bieten starke Optionen, verlangen aber klare Regeln zu Backup-Strategien und Restore-Tests.

Backups müssen verschlüsselt abgelegt werden und getrennt vom Produktivsystem. Regelmäßige Restore-Tests verhindern böse Überraschungen. Monitoring, Patch-Management und Intrusion Detection runden die Hosting Sicherheit ab.

Verschlüsselung schützt Daten während der Übertragung und im Ruhezustand. Transportverschlüsselung mit Verschlüsselung TLS ist Pflicht für Webzugriffe. Ergänzend sind Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und at-rest-Verschlüsselung sinnvoll, wenn sensible Daten betroffen sind.

Feingranulare Zugriffskontrollen reduzieren Angriffsflächen. Role-Based Access Control, das Prinzip der least privilege und Multi-Faktor-Authentifizierung verbessern den Schutz. Identity-Management-Lösungen wie Azure AD oder Keycloak erleichtern die Verwaltung von Berechtigungen.

Protokollierung schafft Transparenz. Audit-Trails für Zugriffe und Änderungen müssen geschützt und, wo möglich, pseudonymisiert gespeichert werden. Logs dienen der Fehleranalyse und der Nachvollziehbarkeit von Sicherheitsvorfällen.

Privacy by Design fordert datensparende Architektur von Anfang an. Konkrete Maßnahmen sind minimierte Datenfelder, deaktiviertes Tracking in Voreinstellungen und optionale Features, die erst aktiv werden nach Einwilligung.

Privacy by Design lässt sich in den Entwicklungszyklus integrieren. Privacy-Checks bei Releases, Threat-Modelling und Security-by-Design-Workshops helfen, Risiken früh zu beseitigen und das Maßnahmenpaket der TOMs DSGVO-konform zu halten.

Unterstützung bei Datenschutzvorfällen und behördlichen Anforderungen

Bei einer Datenpanne geht es zuerst um schnelle Eindämmung. Ein Datenschutzberater hilft, die Ursache zu identifizieren, forensische Analysen zu koordinieren und betroffene Systeme wiederherzustellen. Gleichzeitig sichert er Beweise und legt eine klare Zeitachse der Maßnahmen an, um später lückenlos gegenüber der Meldung Datenschutzbehörde vorweisen zu können.

Innerhalb von 72 Stunden prüft der Berater, ob ein Datenschutzvorfall melden erforderlich ist nach Art. 33 DSGVO. Er bereitet Vorlagen für die Meldung und für die Benachrichtigung Betroffener vor. Klare Kommunikationswege sorgen dafür, dass Presse- und Kundeninformationen abgestimmt und rechtssicher versendet werden.

Die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden ist ein zentraler Punkt: Der Datenschutzberater begleitet Prüfungen, erstellt Stellungnahmen und führt die Kooperation Aufsichtsbehörde. Bei Bußgeldrisiken liefert er eine rechtliche Einschätzung, entwickelt Abhilfemaßnahmen und unterstützt bei Verhandlungen zur Bußgeldprävention.

Präventiv baut er ein Incident-Management-System auf, führt regelmäßige Notfallübungen durch und dokumentiert alle Schritte. Diese Dokumentation – Maßnahmenkatalog, technische Gutachten und Lessons Learned – reduziert Haftungs- und Reputationsrisiken und beschleunigt die Reaktion bei künftigen Datenpannen DSGVO-konform.

FAQ

Was macht ein Datenschutzberater für Online-Unternehmen?

Ein Datenschutzberater analysiert Geschäftsprozesse, identifiziert datenschutzrechtliche Risiken und entwickelt maßgeschneiderte Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO und nationaler Vorgaben wie dem BDSG. Er erstellt Datenschutzerklärungen, prüft Cookie- und Consent-Lösungen, verfasst Auftragsverarbeitungsverträge und unterstützt bei technischen sowie organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Ziel ist die Reduzierung rechtlicher Risiken und der Aufbau von Vertrauen bei Kundinnen und Kunden.

Für welche Online-Unternehmen ist eine Datenschutzberatung sinnvoll?

Die Beratung richtet sich an E‑Commerce-Betreiber, SaaS-Anbieter, Start-ups, Marktplätze, Agenturen sowie kleine und mittelständische Online-Unternehmen. Besonders relevant ist sie bei datenintensiven Geschäftsmodellen wie Onlinehandel, FinTech oder HealthTech und bei Einsatz von Tracking, Cloud‑Services oder Drittanbieter-Integrationen.

Worin unterscheidet sich ein Datenschutzberater von einem Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) nimmt eine formale Überwachungsfunktion nach Art. 37 DSGVO wahr und muss unabhängig agieren. Ein Datenschutzberater erbringt primär beratende Leistungen, implementiert Maßnahmen und unterstützt operativ, übernimmt aber nicht automatisch die formale Pflichtaufgabe des DSB. Häufig arbeiten externe Berater und externe DSBs ergänzend zusammen.

Welche Qualifikationen und Zertifikate sind bei Datenschutzberatern wichtig?

Anerkannte Nachweise sind etwa CIPP/E (IAPP), TÜV‑geprüfte Datenschutzbeauftragte, ISO/IEC 27001 Lead Implementer/Auditor sowie Zertifikate von Bitkom oder IHK. Entscheidend sind zudem Praxisnachweise, Referenzen in relevanten Branchen und Erfahrung im Umgang mit Landesdatenschutzbehörden.

Welche Leistungen umfasst die Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung wird individuell für das Geschäftsmodell erstellt und deckt Rechtsgrundlagen (z. B. Art. 6, Art. 9 DSGVO), Betroffenenrechte, Speicherdauern und Profiling-Abfragen ab. Sie wird in Checkout‑Prozesse, Formulare und Apps integriert und regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft.

Wie bewertet ein Datenschutzberater Cookie‑Management und Consent‑Lösungen?

Er klassifiziert Cookies (notwendig vs. nicht notwendig), berät zur wirksamen Einholung von Einwilligungen und empfiehlt CMPs wie Usercentrics, Cookiebot oder Borlabs Cookie unter Berücksichtigung der DSGVO‑Konformität. Zusätzlich werden Dokumentation, Opt‑out‑Mechanismen und technische Umsetzungen wie Consent Mode geprüft.

Was wird bei Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) geprüft?

AVVs werden gemäß Art. 28 DSGVO geprüft und erstellt. Wichtige Inhalte sind Zweckbeschreibung, technische und organisatorische Maßnahmen, Subunternehmerregelungen, Lösch‑ und Rückgaberegelungen sowie Auditrechte. Provider wie PayPal, Stripe, Mailchimp, AWS oder Microsoft Azure werden auf Rechenzentrumsstandorte und Drittstaatenregelungen untersucht.

Wie laufen Datenschutz‑Audits und Risikoanalysen ab?

Ein Audit erfasst alle datenverarbeitenden Prozesse, Datenflüsse und die technische Infrastruktur. Es folgt die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und ggf. DPIAs für risikoreiche Verarbeitungen. Risiken werden priorisiert und in einem Maßnahmenkatalog mit Kosten‑Nutzen‑Analyse dokumentiert.

Welche internen Datenschutzrichtlinien sollten Unternehmen implementieren?

Empfohlen sind Richtlinien zu Datenklassifizierung, Löschkonzepten, Zugangskontrollen, Homeoffice/BYOD, Nutzung externer Tools und Prozessen für Betroffenenanfragen. Datenschutz sollte in Produktentwicklung (Privacy by Design), Change‑Management und regelmäßige Überprüfungen integriert werden.

Wie werden Mitarbeiter geschult und sensibilisiert?

Schulungen richten sich an Geschäftsführung, IT, Marketing, HR und Kundendienst. Formate sind E‑Learning, Präsenzworkshops und praxisnahe Übungen, etwa Incident‑Simulationen. Erfolg wird über Tests, KPIs und simulierte Angriffe gemessen, um eine datenschutzfreundliche Unternehmenskultur zu fördern.

Welche technischen Maßnahmen (TOMs) sind für Hosting und Cloud‑Dienste wichtig?

Wichtige Maßnahmen sind Auswahl passender Hosting‑Optionen unter Berücksichtigung von Datensouveränität und Rechenzentrumsstandort, verschlüsselte Backups, regelmäßige Restore‑Tests sowie Monitoring mit Incident‑Response. Bei Cloud‑Providern wie AWS, Google Cloud oder Microsoft Azure wird auf Compliance und SLA‑Vereinbarungen geachtet.

Welche Verschlüsselungs‑ und Zugriffskontrollen sind empfehlenswert?

Transportverschlüsselung (TLS), Verschlüsselung ruhender Daten, Ende‑zu‑Ende‑Lösungen wo nötig, Multi‑Faktor‑Authentifizierung und Role‑Based Access Control sind zentrale Maßnahmen. Zusätzlich sollten Protokollierung und Audit‑Trails implementiert und Logdaten datenschutzkonform pseudonymisiert werden.

Wie wird Privacy by Design & Default im Alltag umgesetzt?

Konkrete Schritte sind Datensparsamkeit, vorkonfigurierte Einstellungen ohne Tracking, optionale Aktivierung datensammelnder Funktionen und Integration von Datenschutzprüfungen in den Release‑Zyklus. Threat‑Modelling und Security‑by‑Design‑Workshops mit Entwicklerteams unterstützen die Umsetzung.

Wie hilft ein Datenschutzberater bei Datenpannen und Meldepflichten?

Der Berater unterstützt bei Eindämmung, forensischer Analyse, Wiederherstellung und Beweissicherung. Er prüft Meldepflichten an Aufsichtsbehörden (72‑Stunden‑Frist nach Art. 33 DSGVO) und die Notwendigkeit zur Benachrichtigung Betroffener (Art. 34 DSGVO). Zudem erstellt er Kommunikationsvorlagen und Incident‑Response‑Prozesse.

Welche Zusammenarbeit mit Behörden und Rechtsanwälten bietet ein Datenschutzberater?

Er bereitet Stellungnahmen für Landesdatenschutzbehörden vor, begleitet Prüfungen und Audits, bewertet Bußgeldrisiken und koordiniert mit spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Verfahren oder grenzüberschreitenden Anfragen. Ziel ist eine rechtssichere und strategische Behördenkommunikation.

Wann lohnt sich ein Retainer‑Modell mit einem Datenschutzberater?

Ein Retainer empfiehlt sich bei dauerhaftem Bedarf an schneller Reaktion bei Incidents, regelmäßigen Audits, fortlaufenden Schulungen oder bei häufigen Produkt‑Änderungen. Er reduziert Reputations‑ und Haftungsrisiken und gewährleistet kurze Eskalationswege.

Welche Tools und Anbieter werden häufig empfohlen?

Bei Consent‑Management sind Usercentrics, Cookiebot und Borlabs Cookie verbreitet. Für Identity‑Management kommen Lösungen wie Keycloak oder Azure AD in Frage. Cloud‑Provider wie AWS, Google Cloud und Microsoft Azure werden hinsichtlich Compliance und Standort bewertet. Für E‑Mail‑Marketing und Payment sind Mailchimp, Sendinblue, PayPal und Stripe typische Beispiele.

Wie lässt sich das Kosten‑Nutzen‑Verhältnis einer Datenschutzberatung bewerten?

Bewertet werden initiale Projektkosten, laufende Retainer‑Gebühren und der potenzielle Nutzen durch reduziertes Bußgeldrisiko, geringere Haftung, höhere Conversion‑Rates durch Kundentrust und effizientere interne Prozesse. Eine ROI‑Analyse berücksichtigt mögliche Einsparungen bei Vorfällen und die Verbesserung der Wettbewerbsposition.
Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest